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Scanner
engl.: Scanner
dt.: Abtaster
Bedeutung:
1. Ein Scanner oder Abtaster ist ein digitales Sekundäraufzeichnungssystem, mit dem Belege, Zeichnungen oder Bilder abgetastet und dabei analoge Vorlagen in digitale Daten gewandelt werden. Die Leistungsfähigkeit eines Scanners (und damit der Preis) hängt von der möglichen Auflösung, der Funktionalität (binär, Grauwerte, Echtfarbe), der möglichen Größe der Vorlagen sowie der Verarbeitungsgeschwindigkeit ab. Man unterscheidet Flachbett- und Trommelscanner.
2. Ein Scanner ist ein Aufnahmesystem, das ein Geländebild durch Empfangen und Registrieren elektromagnetischer Strahlung erzeugt, indem das Gelände systematisch (z.B. zeilenweise) abgetastet wird. Dabei wird die Eigenbewegung des Sensorträgers (Flugzeug, Satellit) genutzt und mit einem systeminternen Abtastvorgang kombiniert. Nach konstruktiven Gesichtspunkten werden unterschieden: optisch-mechanische Scanner, wenn die Abtastung durch die mechanische Bewegung eines optischen Bauelementes erzielt wird, optoelektronische Scanner, wenn die Abtastung mit elektronischen Mitteln erfolgt.
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Quellen:
Deutsches Institut für Normung e.V. - Normen und Regelwerke
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 23.03.2003
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