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Interconnection 

dt.: Netzzusammenschaltung
Themengebiet: Telekommunikation

Bedeutung:
Auch Netzzusammenschaltung oder kurz nur Zusammenschaltung genannt. Bezeichnet in deregulierten nationalen Telekommunikationsmärkten mit mehreren lizenzierten Netzanbietern die Zusammenschaltung einzelner, lizenzierter Netze verschiedener Betreiber zum wechselseitigen Leistungsaustausch (Deregulierung). Interconnection gilt insgesamt als eines der schwierigsten Probleme in liberalisierten Telekommunikationsmärkten, da volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, juristische und technische Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Netzbetreiber sind dabei verpflichtet, sich mit jedem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen über die Bedingungen der Interconnection zu einigen, diese in einem Vertrag zu definieren (Interconnection Agreement) und eine Zusammenschaltung zustandekommen zu lassen, damit auch Verbindungen zwischen Nutzern von Netzen verschiedener Betreiber hergestellt werden können.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 23.08.2002



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