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Sekundärnachweis 


Themengebiet: Liegenschaftswesen

Bedeutung:
ist die Kurzbezeichnung für das Verfahren "Bezieher Sekundärnachweis" (BZSN) im Bereich ALK. Mit dem S. wird die Datenabgabe von Datenproduzenten an Nutzer verwaltet. Der S. ist Bestandteil von EDBS und wird z.B. bei der Abgabe von ALK-Daten geführt. Siehe auch EDBS-BZSN-Verfahren.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 12.06.2001



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