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BVB 

dt.: Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen
Themengebiet: Recht

Bedeutung:
BVB steht für "Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen", also Leistungen der Datenverarbeitung. Die öffentliche Hand beschafft jährlich Informationstechnik (IT) für ca. 5 Milliarden Euro. Die entsprechenden Verträge schließt die öffentliche Hand auf der Grundlage spezieller Einkaufbedingungen, die in den BVB festgeschrieben sind. Es gibt zur Zeit sieben unterschiedliche BVB-Vertragstypen für verschiedene Rechtsgeschäfte. Sie wurden zwischen 1969 und 1987 vom Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommune unter Federführung des Bundesministerium des Innern und der Industrie gemeinsam entwickelt und eingeführt. Die Haushaltsordnungen bzw. entsprechende Verwaltungsvorschriften verpflichten Bund und Länder, alle Verträge auf der Grundlage der BVB abzuschließen. Viele Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber haben sich freiwillig zur Anwendung der BVB verpflichtet. Da sich der Markt und die Produkte im IT-Bereich rasant fortentwickelt, sind die BVB in Teilen überholt. Ab September 2000 werden diese durch die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) schrittweise abgelöst.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 16.11.2005



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