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Patent
engl.: Patent
Bedeutung:
Von lat. patere = offenlegen. Eine räumlich, sachlich und zeitlich begrenzt (Schutzrecht in Deutschland: 20 Jahre) geschützte Erfindung. Grundlage für eine Patentierung in Deutschland beim Deutschen Patentamt (DPA) sind: - Neuheit. - Gewerbliche Anwendbarkeit. - Ausreichende Erfindungshöhe. Neben der Schutzfunktion hat ein Patent eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Nach einer Offenlegungsfrist (Deutschland: 18 Monate) wird das Patent veröffentlicht. Nicht patentierbar sind: - Wissenschaftlich-technische Theorien, mathematische Formeln und Entdeckungen naturwissenschaftlicher Effekte. - Rein ästhetische Formschöpfungen. - Handlungsanweisungen und Vorgaben für gedankliche Tätigkeiten. - Spiele. Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Patentgesetz (PatG).
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2002
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