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Patent 

engl.: Patent
Themengebiet: Recht

Bedeutung:
Von lat. patere = offenlegen. Eine räumlich, sachlich und zeitlich begrenzt (Schutzrecht in Deutschland: 20 Jahre) geschützte Erfindung. Grundlage für eine Patentierung in Deutschland beim Deutschen Patentamt (DPA) sind:
- Neuheit.
- Gewerbliche Anwendbarkeit.
- Ausreichende Erfindungshöhe.
Neben der Schutzfunktion hat ein Patent eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Nach einer Offenlegungsfrist (Deutschland: 18 Monate) wird das Patent veröffentlicht. Nicht patentierbar sind:
- Wissenschaftlich-technische Theorien, mathematische Formeln und Entdeckungen naturwissenschaftlicher Effekte.
- Rein ästhetische Formschöpfungen.
- Handlungsanweisungen und Vorgaben für gedankliche Tätigkeiten.
- Spiele.
Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Patentgesetz (PatG).

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 19.09.2002



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