|  | Patent engl.: Patent
 
 
        
          | Bedeutung: Von lat. patere = offenlegen. Eine räumlich, sachlich und zeitlich begrenzt (Schutzrecht in Deutschland: 20 Jahre) geschützte Erfindung. Grundlage für eine Patentierung in Deutschland beim Deutschen Patentamt (DPA) sind:
 - Neuheit.
 - Gewerbliche Anwendbarkeit.
 - Ausreichende Erfindungshöhe.
 Neben der Schutzfunktion hat ein Patent eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Nach einer Offenlegungsfrist (Deutschland: 18 Monate) wird das Patent veröffentlicht. Nicht patentierbar sind:
 - Wissenschaftlich-technische Theorien, mathematische Formeln und Entdeckungen naturwissenschaftlicher Effekte.
 - Rein ästhetische Formschöpfungen.
 - Handlungsanweisungen und Vorgaben für gedankliche Tätigkeiten.
 - Spiele.
 Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Patentgesetz (PatG).
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 Letzte Änderung: 19.09.2002
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