zur Institutsseite   
Geoinformatik-Service

Lexikon | Wörterbuch | Vorlesung | Links | Produkte | Literatur | Ausbildung | Schriften

 zur Universitätsseite
 

Planungsrecht 

engl.: Planning law
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, durch die die Raumordnung, die Landesplanung, die Regionalplanung, die Bauleitplanung und die Fachplanung nach Inhalt, Rechtswirkung und Verfahren gesetzlich geregelt werden.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
Korrekturen/Ergänzungen schreiben
Letzte Änderung: 10.09.2001



zurück nach obenProfessur für Geodäsie und Geoinformatik (GG) AUF Universität Rostock
© 2001-2012 GG - All Rights Reserved - Kontakt - Webmaster