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Public-Key-Verfahren 


Themengebiet: Internetsysteme

Bedeutung:
Sicheres Verfahren zum Austausch vertraulicher Daten. Dabei wird jeweils ein auf einen Person ausgestelltes vertrauliches Verschlüsselungsprogramm (Schlüssel) und ein öffentlich verfügbares Verschlüsselungsprogramm eingesetzt. Beide Schlüssel ergeben zusammen ein unverwechslebares Schlüsselpaar.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 15.01.2002



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