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Ertragswertverfahren
Bedeutung:
Das Ertragswertverfahren ist neben dem Vergleichs- und Sachwertverfahren ein Teil des Wertermittlungsverfahrens. Es ist in § 15 bis 20 der Wertermittlungsrichtlinien festgelegt. Das Ertragswertverfahren dient vor Allem zur Marktwertermittlung von Grundstücken. Dabei steht die nachhaltige Rentierlichkeit von geschäftlich genutzten Flächen, wie zum Beispiel von Miet- und Gewerbegrundstücken im Vordergrund. Der Ertragswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert, d.h. den Wert des unbebauten Grundstückes, und dem Wert der baulichen und sonstigen Anlagen. Zunächst wird der erzielbare Rohertrag berechnet. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen und man erhält den Reinertrag. Von diesem Betrag wird der verzinste Bodenwert abgezogen und mit einem Vervielfältiger in Abhängigkeit der Restnutzungsdauer multipliziert und man erhält den Ertragswert der baulichen Anlagen. Zu diesem Betrag werden der Bodenwert und der Wert der sonstigen Anlagen addiert und man erhält den Ertragswert des Grundstückes.
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Quellen:
Resnik, B., Bill, R.
Vermessungskunde für den Planungs-, Bau und Umweltbereich
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Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 13.07.2010
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