zur Institutsseite   
Geoinformatik-Service

Lexikon | Wörterbuch | Vorlesung | Links | Produkte | Literatur | Ausbildung | Schriften

 zur Universitätsseite
 

Bauleitplanung 

engl.: Master planning
Themengebiet: Planung

Bauleitplanung (AED)  
Bauleitplanung (AED)
[Bild vergrössern]
Bedeutung:
Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland, geregelt im Allgemeinen Städtebaurecht, stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planungsstufen:
- auf den Flächennutzungsplan (FNP) mit Erläuterungen als vorbereitenden Plan und
- auf Bebauungspläne (Bplan) mit Begründung als verbindlichen Bauleitplan.
Diese Bauleitpläne sind von der jeweils zuständigen Gemeinde als Planungsträger in eigener Verantwortung aufzustellen. Gängige Maßstäbe für den FNP liegen so bei 1:10.000, so dass hier oftmals auf Daten der DGK 5 oder des Basis-DLM von ATKIS aufgebaut wird. Dagegen ist der verbindliche Bplan auf dem Liegenschaftskataster, zukünftig also den Daten aus dem ALKIS-Vorhaben, aufgesetzt und im Maßstabsbereich eher bei 1:1.000 bis 1:2.500 abgebildet. Für die Planerstellung gibt es i.d.R. Fachschalen oder Anwendungsmodule in den GIS-Produkten. Die Bauleitplanung gehört in den Anwendungsbereich der Rauminformationssysteme (RIS).
Übergeordnete Begriffe:
Rauminformationssystem

Zum Begriff:
Korrekturen/Ergänzungen schreiben
Letzte Änderung: 05.08.2002



zurück nach obenProfessur für Geodäsie und Geoinformatik (GG) AUF Universität Rostock
© 2001-2012 GG - All Rights Reserved - Kontakt - Webmaster