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Bauleitplanung
engl.: Master planning
Bedeutung:
Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland, geregelt im Allgemeinen Städtebaurecht, stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planungsstufen: - auf den Flächennutzungsplan (FNP) mit Erläuterungen als vorbereitenden Plan und - auf Bebauungspläne (Bplan) mit Begründung als verbindlichen Bauleitplan. Diese Bauleitpläne sind von der jeweils zuständigen Gemeinde als Planungsträger in eigener Verantwortung aufzustellen. Gängige Maßstäbe für den FNP liegen so bei 1:10.000, so dass hier oftmals auf Daten der DGK 5 oder des Basis-DLM von ATKIS aufgebaut wird. Dagegen ist der verbindliche Bplan auf dem Liegenschaftskataster, zukünftig also den Daten aus dem ALKIS-Vorhaben, aufgesetzt und im Maßstabsbereich eher bei 1:1.000 bis 1:2.500 abgebildet. Für die Planerstellung gibt es i.d.R. Fachschalen oder Anwendungsmodule in den GIS-Produkten. Die Bauleitplanung gehört in den Anwendungsbereich der Rauminformationssysteme (RIS).
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 05.08.2002
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