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Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Bedeutung:
ist eine Norm, die allgemeine Grundsätze für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen festlegt. Die VOB wird dabei in drei Teile untergliedert: - Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 01.07.2001
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