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Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) 


Themengebiet: Bautechnik

Bedeutung:
ist eine Norm, die allgemeine Grundsätze für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen festlegt. Die VOB wird dabei in drei Teile untergliedert:
- Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
- Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
- Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.

Quellen:
Peter, N. Lexikon der Bautechnik 10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 01.07.2001



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