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Sachwertverfahren 


Themengebiet: Bewertung

Bedeutung:
Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren, mit dem man den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes ermitteln kann. Dieses Verfahren ist in der Wertermittlungsverordnung durch die §§ 21 bis 25 geregelt.
Bei Grundstücken, deren Einschätzung des Wertes am Markt nicht hinsichtlich des Ertrags wichtig ist, findet das Sachwertverfahren Anwendung. Im Vordergrund der Immobilienschätzung steht der Gebrauch des Grundstückes. Ebenfalls beeinflussen die Faktoren Baujahr, Ausstattungsstandard, Baunebenkosten und das Alter des Objektes.
Um den Gesamtwert des Objektes, welche überwiegend Einfamilienhäuser ausmachen, festzustellen, wird eine Addition aus dem Herstellungswert, dem Bodenwert sowie den Werten der restlichen Anlagen vorgenommen.
Da sich der Wert der Immobilie nicht nach den möglichen Einnahmen, sondern nach den Kosten der Erbauung beziehungsweise Erwerb bemisst, wird diese Art der Wertermittlung normalerweise nicht bei Immobilien, die am Mietmarkt gehandelt werden, angewendet.
Das Verfahren der Sachwertbestimmung kann noch in 2 Unterarten unterteilt werden:
in das deutsche, sowie in das internationale Sachwertverfahren.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.07.2010



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