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Bewertungsverfahren
engl.: Evaluation method
Bedeutung:
1. Der Wert der eingebrachten Grundstücke eines Teilnehmers wird im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt. Für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück wird der Wert in der Regel nach dem Nutzen ermittelt, den es bei gemeinüblicher ordnungsgemäßer Bewirtschaftung jedem Besitzer ohne Rücksicht auf die Entfernung vom Wirtschaftshof nachhaltig gewähren kann. Hierbei sind die Ergebnisse der Bodenschätzung (Bodenschätzungsgesetz vom 16. 10. 1934) zugrunde zu legen. Abweichungen sind zulässig. Wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind, soweit erforderlich, besonders zu schätzen. Für bauliche Anlagen ist der Gemeine Wert zu schätzen. Die Schätzung wird in der Regel von landwirtschaftlichen Sachverständigen, in Bayern von dem durch zwei ortsfremde Schätzer erweiterten Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, durchgeführt.
2. Ein durch das Bewertungsgesetz vorgeschriebenes Verfahren der Grundstücksbewertung , und zwar für unbebaute Grundstücke in der Regel das Vergleichswertverfahren und für bebaute Grundstücke das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2001
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