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Lageplan 

engl.: Site plan, location plan
Themengebiet: Liegenschaftswesen
Vermessung, Geodäsie

Bedeutung:
1. ist eine, i.d.R. auf der Grundlage der Flurkarte hergestellte großmaßstäbliche Zeichnung, in der Grundstücke und Baugebiete in horizontaler Projektion dargestellt sind. Die gebräuchlichen Maßstäbe sind 1: 500 bis 1:5.000. Der für Bauanträge erforderliche amtliche Lageplan ist dabei nur von den zuständigen Vermessungsbehörden oder durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen.

2. Die kartographische Darstellung eines Gebiets mit Eintragung der bestehenden und, insbesondere als Bestandteil von Bauvorlagen, der geplanten baulichen Anlagen, der Grundstücksgrenzen u.a.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Peter, N. Lexikon der Bautechnik 10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 18.09.2001



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