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Licht
engl.: Light
Bedeutung:
Die Strahlung, die beim Menschen unmittelbar eine Gesichtsempfindung hervorzurufen vermag (sichtbare Strahlung). Der sichtbare Spektralbereich kann für praktische Zwecke als im Wellenlängenbereich zwischen 380nm und 780nm liegend angenommen werden.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2002
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