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IuKDG
dt.: Informations- und Kommunikationsdienstegesetz
Bedeutung:
Umgangssprachliche Bezeichnung ist auch Multimedia-Gesetz. Bezeichnung eines Gesetzes, das sich mit dem Datenschutz und der Datensicherheit der neuen Informations- und Kommunikationsdienste beschäftigt. Es wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung formuliert, gegen Ende 1996 vom Bundeskabinett verabschiedet und wurde im Juni 1997 vom Bundestag gebilligt. Bestandteile sind zwei Gesetze: - Gesetz über die Nutzung von Telediensten. - Signaturgesetz. Unter Telediensten werden dabei, im Gegensatz zu Mediendiensten, die unter die Medienhoheit der Länder fallen, alle individuell abrufbaren Dienste verstanden, weswegen sie unter die Gesetzgebung des Bundes fallen. Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten definiert als Dienstanbieter denjenigen, der eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung ermöglicht. An diese Dienstanbieter wendet sich das Gesetz und definiert Rechte und Pflichten. Das Gesetz gilt weltweit als einmalig, sowohl was die inhaltlichen Rechtsvorschriften, als auch was die umfassten Gebiete angeht.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 01.07.2001
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