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Zugangskontrolle 

engl.: Authorization control
Themengebiet: Datenbanken

Bedeutung:
Ein Anwender, der die Daten seiner Datenbank nutzen will, muss die Z. zur Datenbank passieren. Dabei gibt er beim Anmelden an die Datenbank in der Regel seinen Namen und ein Kennwort ein. Die Z. des DBMS prüft nun anhand der Daten in der Benutzerverwaltung, ob der Benutzer eine Zugangsberechtigung besitzt. Erst nachdem er die Z. passiert hat, besteht die Möglichkeit, mit den Daten in der Datenbank zu arbeiten. Die Berechtigung, mit bestimmten Daten zu arbeiten, wird wiederum durch die Zugriffskontrolle geprüft.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 12.06.2001



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