|
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
Bedeutung:
ist eine Norm, die allgemeine Grundsätze für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Leistungen, die keine Bauleistungen sind, festlegt.
|
Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 12.06.2001
|