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Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) 


Themengebiet: Bautechnik

Bedeutung:
ist eine Norm, die allgemeine Grundsätze für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Leistungen, die keine Bauleistungen sind, festlegt.

Quellen:
Peter, N. Lexikon der Bautechnik 10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 12.06.2001



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