2. Der Nachweis der in einem Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke mit ihrer grundbuch- und katastermäßigen Bezeichnung unter Angabe von Straße und Hausnummer, mit den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern und den in Abteilungen II des Grundbuchs eingetragenen Lasten und Beschränkungen.
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen