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Vergleichswertverfahren 


Themengebiet: Bewertung

Bedeutung:
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken bezüglich deren Eigenschaften. Diese gehören zum § 13 der Wertermittlungsverordnung.
Jedoch wird diese Vorgehensweise eher im Bereich der unbebauten Liegenschaften angewandt, da die Grundbedingungen (siehe unten) eher einem Vergleich zweckdienlich sind.
Das Verfahren beruht auf dem Grundprinzip des Vergleichens, d. h. es wird das zu vergleichende Grundstück vielen anderen gegenübergestellt.
Die wie oben bereits erwähnten Eigenschaften können beispielsweise folgende sein: Lage, Beschaffenheit, Größe und Nutzung.
Aufgrund der Einfachheit und der Zuverlässigkeit dieses Verfahrens ist es die marktgerechteste Methode einen Grundstückspreis bzw. -wert zu ermitteln.
Dabei sind drei Aspekte von eminent wichtiger Bedeutung:
- die zeitliche Differenz zwischen der Wertermittlung und dem Verkauf muss so gering wie möglich sein
- die Menge der zu vergleichenden Objekte darf nicht zu gering sein
- die auf dem Grundstücksmarkt gegenwärtige Stellung sollte Beachtung finden
Trotzdem kommt es manchmal zu Abweichungen der Wertmerkmale zwischen den einzelnen Vergleichsobjekten.
Für diesen Fall existieren die sogenannten Indexreihen. Mit Hilfe jener werden Umrechnungskoeffizienten sowie Zu- oder Abschläge bestimmt und dann grundstücksspezifisch aufgerechnet.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Resnik, B., Bill, R. Vermessungskunde für den Planungs-, Bau und Umweltbereich mit CD-ROM

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.07.2010



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