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Öffentliche Bücher 

engl.: Public books
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Die Sammelbenennung für amtliche Verzeichnisse, insbesondere Grundbuch, Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis, deren Inhalt jedermann zur Einsicht offenliegt, der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Namentlich der Inhalt des Grundbuchs wird durch den öffentlichen Glauben geschützt. Das eingetragene Recht ist für einen gutgläubigen rechtsgeschäftlichen Erwerber richtig, sofern ein Widerspruch im Grundbuch nicht eingetragen ist.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 10.09.2001



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