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Gewanne
Bedeutung:
In früherer Zeit zur Durchführung der Fruchtwechselwirtschaft (Dreifelderwirtschaft) gebildeter Teil einer Flur, in dem jeder Bauer einen Ackerstreifen besaß. Mit der Einteilung der Flur in Gewannen war der Flurzwang verbunden. Durch die Flurverfassung wurden das Überfahrtsrecht und der gemeinsame Fruchtanbau geregelt.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.09.2001
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