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Kiosk
engl.: Kiosk
Bedeutung:
Bezeichnung für freistehende, personenlose und automatisierte Informations- und Verkaufsstelle. Gegenüber herkömmlichen Automaten, z.B. zum Fahrscheinverkauf, verfügen Kiosksysteme üblicherweise über (größere) Bildschirme und ein größeres, flexibel anzuzeigendes Informationsangebot. Derartige Systeme basieren üblicherweise auf handelsüblichen PC's, vandalismussicheren Gehäusen und speziellen Bedienelementen wie Membrantastaturen oder Touchscreens. Häufig sind sie zur leichteren, automatischen Aktualisierung der präsentierten Inhalte über einen Telefonanschluss erreichbar. Mögliche Anwendungsbereiche sind: - Fahrplan und Tarifauskunft sowie Fahrscheinverkauf im öffentlichen Personennahverkehr - Öffnungszeiten, Programm und Ausstellerinformationen sowie Eintrittskartenverkauf bei Messen, Kongressen und Ausstellungen. - Tourismusinformation an interessanten Punkten.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 18.09.2002
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