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Beteiligter
engl.: Participant
Bedeutung:
1. Ein Träger öffentlicher Belange, der bei der Landesplanung, Bauleitplanung und Fachplanung zu beteiligen ist.
2. Eine juristische oder natürliche Person, die an gesetzlichen Verfahren, namentlich nach dem Bundesbaugesetz (Umlegung, Grenzregelung, Enteignung), dem Städtebauförderungsgesetz (städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen), dem Flurbereinigungsgesetz und nach anderen Fachplanungsgesetzen beteiligt ist.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2001
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