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Städtebauliches Entwicklungsverfahren 

engl.: Urban development procedure
Themengebiet: Planung

Bedeutung:
Das Verfahren bei Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Es besteht im Wesentlichen aus den vorbereitenden Untersuchungen, der förmlichen Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich, der Aufstellung und Fortführung des Sozialplanes, der Aufstellung des Bebauungsplanes, der Handhabung der besonderen bodenrechtlichen Vorschrift für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge, dem Grunderwerb, der Schaffung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs, des Verkehrs und der Versorgung, der Veräußerung der privat nutzbaren Grundstücke und der Aufhebung der Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich zum Abschluß der Entwicklungsmaßnahme.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 19.09.2002



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