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Städtebauliches Entwicklungsverfahren
engl.: Urban development procedure
Bedeutung:
Das Verfahren bei Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Es besteht im Wesentlichen aus den vorbereitenden Untersuchungen, der förmlichen Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich, der Aufstellung und Fortführung des Sozialplanes, der Aufstellung des Bebauungsplanes, der Handhabung der besonderen bodenrechtlichen Vorschrift für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge, dem Grunderwerb, der Schaffung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs, des Verkehrs und der Versorgung, der Veräußerung der privat nutzbaren Grundstücke und der Aufhebung der Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich zum Abschluß der Entwicklungsmaßnahme.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2002
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