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Flurstück 

engl.: Parcel
Themengebiet: Liegenschaftswesen

Bedeutung:
Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Das ist jeder räumlich abgegrenzte und im Zusammenhang liegende Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte mit einer eigenen Nummer (Flurstücksnummer) bezeichnet und in den Katasterbüchern für sich beschrieben ist.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.08.2002



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