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Flurstück
engl.: Parcel
Bedeutung:
Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Das ist jeder räumlich abgegrenzte und im Zusammenhang liegende Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte mit einer eigenen Nummer (Flurstücksnummer) bezeichnet und in den Katasterbüchern für sich beschrieben ist.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 13.08.2002
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