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Kaufpreissammlung 

engl.: Collection of land prices
Themengebiet: Bewertung

Bedeutung:
Der Begriff Kaufpreissammlung stammt aus dem Gebiet der Immobilienwirtschaft und wird gemäß §193 (Aufgaben des Gutachterausschusses) und §195 (Kaufpreissammlung) des BauGB (Baugesetzbuch) geführt. Hierbei handelt es sich um eine notwendige Grundlage wesentlicher Daten zur Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz mit der Aufgabe, den Grundstücksmarkt aufrechtzuerhalten. Zusammengetragen und angefertigt wird die Kaufpreissammlung durch Sachverständige und Gutachterausschüsse.
Erfasst werden die Inhalte durch Angaben aus dem Liegenschaftskataster, aus Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Fragebögen an die Gemeinden und Eigentümer.
Die Informationen dienen zusätzlich der Marktbeobachtung und werden hauptsächlich aus Kaufverträgen von Grundstücksteilen, ganzer Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten sowie verkäufliche, bereits bebaute Objektgruppen (sog. marktgängige Objekte, wie bspw. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) bezogen und registriert. Infolgedessen enthält die Auswertung Angaben zu allen Verkaufsfällen.
Kommt es zu einem Verkauf einer Immobilie inklusive der darauf befindlicher Gebäude, werden die Verkaufsfälle nach geeigneten, bedingt geeigneten oder nicht geeigneten Kaufpreisen differenziert.
Um später präzise Informationen für die Marktanalyse aus der Kaufpreissammlung entnehmen zu können, werden alle die für ein Anwesen wichtigen Daten anschließend ausgewertet. Dabei werden z. B. sämtliche für die Bodenrichtwertermittlung geeignete Kauffälle hinsichtlich der bodenrichtwerterelevanten Daten ausgewertet oder auch die Wertrelevanz der in der Struktur der Kaufpreissammlung vorgesehenen Elemente insbesondere für bebaute Objekte untersucht. Mit Hilfe dieser Sammlung können die Daten, die für die Werteermittlung erforderlich sind, wie Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren, für Objektgruppen abgeleitet und fortgeführt werden.
Bei diesen Daten handelt es sich nicht um Statistiken von Preisen über Grundstücke und deren Gebäude, da sie keine Angaben zum Objekt selbst wie beispielsweise den Erhaltungszustand oder das Baujahr widerspiegeln.
Vielmehr beinhaltet sie wesentliche Auskünfte über die für einen konkreten Bewertungsfall geeigneten Vergleichsobjekte, die anonym erfolgt und somit Identitäten etwaiger Personen geheim hält. Infolgedessen sind jegliche Rückschlüsse auf bestimmte Immobilien ausgeschlossen.
Die Kaufpreissammlung schafft die Grundlagen zur Erfüllung der Aufgaben der Behörden. Durch sie sind laufend verlässliche sowie vertrauenswürdige, aber vor allem ständig aktuelle Informationen bezüglich der Untersuchungen des Immobilienmarktes verfügbar.

Quellen:
Kummer, K., Frankenberger, J. Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen
Resnik, B., Bill, R. Vermessungskunde für den Planungs-, Bau und Umweltbereich mit CD-ROM
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.07.2010



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