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AdV
dt.: Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Bedeutung:
Die AdV, gegründet 1948, ist ein Arbeitskreis der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren, in dem die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Verwaltungen der Länder wirken. In der AdV werden fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung behandelt. Dies soll den Problemen eines föderalistisch organisierten Vermessungswesens in der Bundesrepublik entgegenwirken. Die AdV schafft Regelwerke zur Entwicklung von Verfahren und Programmsystemen und zur Herstellung von Produkten. AdV-Regelwerke, die der Festlegung von bundeseinheitlichen Grunddatenbeständen, Datenaustauschschnittstellen und Standardprodukten dienen, werden durch Verpflichtung der Mitgliedsverwaltungen zu ihrer Einhaltung zu AdV-Standards erhoben. Hierzu gehören u.a. das AAA-Modell und SAPOS. Aufgaben der AdV sind : - die Erarbeitung von Empfehlungen und verbindlichen Regelungen in Form von Katalogwerken und Mustersammlungen, - die gemeinsame Durchführung länderübergreifender Vorhaben, - die Zusammenarbeit bei der Entwicklung technischer Verfahren, - die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen z.B. aus Forschung und Lehre und - die internationale Vertertung des deutschen amtlichen Vermessungswesens z.B. in EuroGraphics oder FIG.
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Internetverweise:
GeoInfoDok
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 25.03.2008
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