Bedeutung:
Unter D. versteht man den Schutz der Daten in einer Datenbank vor unbeabsichtigter oder beabsichtigter Zerstörung, sowie mißbräuchlicher Benutzung oder Veränderung. Wichtige Konzepte zur Gewährleistung der D. sind die Benutzerverwaltung, Privilegien, Zugangskontrolle und Zugriffskontrolle. Der Datenbankadministrator hat die Aufgabe, die Mechanismen zur Gewährleistung der D. mit Hilfe des DBMS zu implementieren und zu überwachen.