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Datenschutz 

engl.: Data Privacy
Themengebiet: Allgemeine Informatik
Recht

Bedeutung:
Oberbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz vor einem unberechtigten Zugriff auf, zum Schutz vor Mißbrauch von Daten aller Art und zum Schutz von Daten vor der Zerstörung (Datensicherheit). In Deutschland wird Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfD) sichergestellt. Zusätzlich existieren Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD). BfD und LfD sind für die Umsetzung und Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes in den jeweiligen Ministerien, Behörden und Ämtern des öffentlichen Rechts zuständig.

Quellen:
Klußmann, N. Lexikon der Kommunikations- und Informationstechnik Telekommunikation - Datenkommunikation - Multimedia - Internet

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 24.04.2002



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