Bedeutung:
Räumliche Bildtriangulation, bei der die Lage und Höhe von Geländepunkten durch Zusammenschluß der zu einem Bildstreifen oder zu einem Block aus mehreren Bildstreifen gehörenden Luftmeßbildpaaren zu einem räumlichen Gesamtverband bestimmt werden.
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen