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UVP 

engl.: Environmental impact assessment
dt.: Umweltverträglichkeitsprüfung
Themengebiet: Planung
Umwelt

Bedeutung:
Die UVP dient der Entscheidung über die Zulässigkeit größerer Bauvorhaben. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt. Rechtliche Grundlagen sind die EG-Richtlinie über die UVP vom 27.06.1985 und das Gesetz über die UVP (UVPG) vom 12.02.1990. Inhaltliche Schwerpunkte der UVP sind:
- Darstellung des Vorhabens
- Prüfen der UVP-Pflicht (Screening)
- Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping)
- Durchführung der UVU mit UVS
- Einbeziehung der Öffentlichkeit
- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
- Bewertung und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Entscheidung
GIS findet an verschiedenen Stellen Einsatz, so z.B in der Datenbereitstellung und der Ergebnisvisualisierung.

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 04.11.2003



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