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UVP
engl.: Environmental impact assessment
dt.: Umweltverträglichkeitsprüfung
Bedeutung:
Die UVP dient der Entscheidung über die Zulässigkeit größerer Bauvorhaben. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt. Rechtliche Grundlagen sind die EG-Richtlinie über die UVP vom 27.06.1985 und das Gesetz über die UVP (UVPG) vom 12.02.1990. Inhaltliche Schwerpunkte der UVP sind: - Darstellung des Vorhabens - Prüfen der UVP-Pflicht (Screening) - Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) - Durchführung der UVU mit UVS - Einbeziehung der Öffentlichkeit - Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen - Bewertung und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Entscheidung GIS findet an verschiedenen Stellen Einsatz, so z.B in der Datenbereitstellung und der Ergebnisvisualisierung.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 04.11.2003
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