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Urheberrecht 

engl.: Copyright
Themengebiet: Recht

Bedeutung:
Das Urheberrecht stellt geistige Erzeugnisse unter Schutz gegen unberechtigte Weiterverwendung insbesondere gewerblicher Art und ist gesetzlich geregelt. Als geistige Erzeugnisse gelten Produkte, die der Arbeit einer Person entstammen, die einen geistigen Gehalt haben, eine eigene Form aufweisen und außerdem eine schöpferische Eigentümlichkeit aufweisen. Der Urheberrechtsschutz ist auch auf Software ausgedehnt, sofern sie diese Kriterien erfüllt. Copyright gibt es z.T. für originäre Arbeiten (Roman, Karten, Photos, Software). Die Gesetze und Vorschriften sind jedoch noch nicht ausreichend präpariert, um Software und Daten, also die digitale Welt, voll befriedigen zu können. Andere Rechte können daher teilweise wesentlich wirkungsvoller als das Copyright sein. So gab es in der Vergangenheit das Freigaberecht für Luftbildaufnahmen durch Vermessungsverwaltungen oder Rechte an der Verwertung von Schriften und Musiktiteln durch beauftragte Organisationen. Urheberschaft beeinflusst sowohl ökonomische Rechte an Daten (exklusive Vermarktungsrechte, Monopole, Erstellungs- und Verteilungsrechte, Nutzungsrechte) als auch moralische Rechte (Autorenschaft). Grundlage der Copyrightbestimmungen sind einerseits die Berner Konvention sowie die Universal Copyright Convention, in der Gegenstände für das Copyright spezifiziert sind. Bezüglich Geodaten ist eine umfangreiche Studie im Auftrag von EUROGI über die Rechtslage in den europäischen Staaten durchgeführt worden. Relativ eindeutig ist die Sachlage bei den Geobasisdaten, die von Kataster- und Vermessungsämtern erhoben werden. Die amtlichen Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftswesens sind nach den Vermessungsgesetzen der Länder und dem Urheberrecht gesetzlich geschützt. Daten des Liegenschaftskatasters können nur an Nutzer abgegeben werden, die ein 'berechtigtes Interesse' daran nachweisen können. Klar ist die Sachlage auch bei originär erhobenen Daten in gewerblichen Unternehmen.

Problematisch sind im Urheberschutz insbesondere die im internationalen Vergleich sehr unterschiedlichen Handhabungen des Urheberrechts, das oftmals fehlende Bewußtsein der Nutzer (Raubkopien etc.) sowie die schwierige Rekonstruktion des Entstehungsprozesses gewisser Produkte. Es besteht daher ein hoher Bedarf im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses, nationale oder internationale Vorgehensweisen nicht nur im Geodatenmarkt zu koordinieren. Eine erste Grundlage mag hierbei das von der EU-Kommission erarbeitete Regelwerk zum Schutz von Datenbanken sein, das in der nächsten Zeit in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wichtig ist dabei der Nachweis der Originalität, also die eigene intellektuelle Leistung des Autoren solcher Datenbanken, und wie groß der Anteil an Arbeit und Investitionen (Substantialität) in
den Datenbestand ist. Hilft das Urheberrecht nicht weiter, so mag in manchen Fällen auch das Gesetz über den unfairen Wettbewerb nützlich sein, um die Interessen eines Datenanbieters zu schützen. Hier sind insbesondere Fälle der illegalen Nutzung und der Veredlung von Daten zu sehen.

Quellen:
Bill, R. Grundlagen der Geo-Informationssysteme Band 2. Analysen, Anwendungen und Neue Entwicklungen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 15.07.2001



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