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Firmware
Bedeutung:
Analog zu den Begriffen Hardware und Software gebildeter Begriff für firmenspezifische Programme, die auch hardwareseitig auf Chips abgelegt sein können. Sind i.d.R. Dienst- oder Steuerprogramme, die der Hersteller des Systems mitliefert.
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Quellen:
Schulze, H. H.
PC-Lexikon
Fachbegriffe schlüssig erklärt
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 24.03.2001
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