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Flurneuordnung 

engl.: Land consolidation, remembrement
Themengebiet: Flurbereinigung
Vermessung, Geodäsie

Bedeutung:
(früher Flurbereinigung) Verfahren zur Neuordnung des ländlichen Raumes mit dem Ziel, die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung sowie die allgemeine Landeskultur zu fördern. Durch die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, die Schaffung ausreichender Wege und Gräben, durch Bodenverbesserungen, Auflockerung der Ortslage und andere Maßnahmen wird die Erzeugung rationalisiert und die Agrarstruktur verbessert. Auch die Dorferneuerung spielt hier eine wesentliche Rolle. Bei der F. sind die öffentlichen Interessen, vor allem die der allgemeinen Landeskultur, zu wahren und den Erfordernissen der Landesgestaltung und Landesplanung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des öffentlichen Verkehrs, der Wasserwirtschaft, der Fischerei, der Energieversorgung, der bergbaulichen Nutzung, der landwirtschaftlichen Siedlung u.a. Rechnung zu tragen. Sie wird dadurch zum Wegbereiter für die verkehrsmäßige, wirtschaftliche und kulturelle Erschließung des ländlichen Raumes. Nach der Verfahrensart ist zu unterscheiden zwischen:
- regulären Flurbereinigungsverfahren (§ 1 FlurbG),
- vereinfachten Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG),
- Flurbereinigungsverfahren aus Anlaß der Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen (§ 87 FlurbG) und
- beschleunigten Zusammenlegungsverfahren (§ 91 FlurbG).
Als Vorläufer dieser modernen integralen Flurbereinigung gelten die Vereinödung, die Konsolidation, die Gemeinheitsteilung, die Verkopplung, die Feldbereinigung, die Umlegung und die Separation (16. bis 19. Jahrhundert).

GIS werden in diesem Bereich seit langem eingesetzt. Sie können den gesamten Projektablauf von der Datenersterfassung (Liegenschaften, Realnutzungen, Orthophoto, DGM) und -bereitstellung über die Datenauswertung (Flächenverschneidung, Wertermittlung), Wege- und Gewässernetzplanung, Neuzuteilung bis hin zur Schlußvermessung und Überführung in das Liegenschaftskataster begleiten. Schnittstellen bestehen insbesondere zur Land- und Forstwirtschaft und zum Liegenschaftswesen.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 18.09.2001



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