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Naturschutzgebiete
engl.: Nature reserves; conservations areas
Bedeutung:
Flächenhafte Naturdenkmäler oder fest abgegrenzte Landschaftsteile, in denen ein besonderer Schutz der Natur zur Erhaltung seltener Pflanzenarten, natürlicher Lebensgemeinschaften der Tierwelt im wissenschaftlichen und im öffentlichen Interesse liegt. Im Naturschutzgebiet sind sämtliche Maßnahmen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung sowie zu einer Veränderung oder Zerstörung des Schutzgebiets uns seines Naturhaushalts führen können. In Schutzverordnungen sind die im Interesse des jeweiligen Schutzzwecks gebotenen besonderen Maßnahmen niedergelegt, wobei auch der Umfang der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie die rechtmäßige Ausübung von Jagd und Fischerei geregelt sind. Es handelt sich um ein Gebiet, dessen Natur in ihrer Gesamtheit (erdgeschichtlich bedeutsame Formen der Landschaft, natürliche Pflanzenvereine, natürliche Lebensgemeinschaften der Tierwelt) oder in einzelnen ihrer Teile (Vogelfreistätten, Vogelschutzgehölze, Pflanzenschonbezirke und dergl.) aus wissenschaftlichen, geschichtlichen, heimat- und volkskundlichen Gründen oder wegen ihrer landschaftlichen Schönheit oder Eigenart im öffentliche Interesse besonders geschützt ist.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 19.09.2002
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