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Orthogonalverfahren
engl.: Orthogonal procedure
Bedeutung:
Das Orthogonalverfahren beruht auf der rechtwinkligen Einmessung interessierender Objektpunkte auf eine geradlinige Standlinie. Wenn die Linienflucht vorweg signalisiert wurde, können die Objektpunkte mit Hilfe eines Winkelprismas senkrecht auf eine Messungslinie durch die entsprechenden rechtwinkligen Entfernungen aufgenommen werden. Die Seitenlängen auf den rechten Winkeln sollten den Betrag von 30 m nicht überschreiten, wenn Lagegenauigkeiten von +-2 cm gewünscht sind. Der instrumentelle Aufwand ist beim Orthogonalverfahren nur unwesentlich höher als beim Einbindeverfahren. Es ist besonders vorteilhaft beim Einmessen von vielfach abgeknickten Grenzen und relativ vielen Einzelpunkten auf einem kleinen Bereich.
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Quellen:
Resnik, B., Bill, R.
Vermessungskunde für den Planungs-, Bau und Umweltbereich
mit CD-ROM
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 16.07.2010
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