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Verwendungsvorbehalt
Bedeutung:
Die von den Landesvermessungsbehörden herausgegebenen Karten sind gesetzlich gegen unerlaubte Verwertung geschützt. Rechtsgrundlage für diesen Schutz sind das Urheberschutzgesetz vom 9.9.1965 und entsprechende Landesgesetze. Vervielfältigungen sind nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig, außer zur dienstlichen Verwendung innerhalb von öffentlichen Behörden oder zum eigenen Gebrauch. Als Vervielfältigung - auch von Teilen - gilt z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfil-mung, Digitalisierung, Scannen sowie Abzeichnung.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.10.2007
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