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Signatur
engl.: Signature
Bedeutung:
1. Im engeren kartographischen Sinn sind es punkt-, linien- und flächenhafte Elemente einer Karte, denen qualitative (und evt. quantitative) Aussagen zugeordnet sind. Im weiteren Sinn sind auch Farb- und Rasterflächen als Signaturen aufzufassen.
2. Bezeichnung für ein eindeutiges Bitmuster, das einen Computervirus kennzeichnet und nur in ihm auftritt. Kann zur Identifikation von Viren verwendet werden.
3. Von engl. signature gleich Unterschrift. Bezeichnung für einige Zeilen, die der Absender einer Mail obligatorisch an jede seiner Nachrichten hängt.
4. Rechtsverbindliche, elektronisch erzeugte und verifizierbare Unterschrift für in elektronischer Form vorliegende Dokumente und Handlungen. Wichtige Basis des E-Commerce. Gesetzliche Regelungen hierzu im Signaturgesetz (SigG). Unter einer elektronischen (synonym: digitalen) Signatur versteht man ein Verfahren, welches es erlaubt, sich zu authentifizieren und mit Hilfe dieser elektronischen Unterschrift Willenserklärungen abzugeben. Nach dem Grad der Sicherheit (bzw. Verlässlichkeit der Willenserklärung) unterscheidet man einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Einfache Signaturen sind zum Beispiel die einfache Mail-Signatur. Hier wird eine Absenderangabe nur behauptet. Die Richtigkeit der Angabe ist nicht prüfbar. Eine solche Signatur ist bestenfalls ein Augenscheinsbeweis, hat aber im Zweifel keinerlei Beweiskraft. Bei einer fortgeschrittenen Signatur kommen bereits technische Verfahren wie Verschlüsselung etc. zum Einsatz, die es dem Empfänger ermöglichen, den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Im Unterschied zur qualifizierten elektronischen Signatur sind diese Verfahren aber nicht bundeseinheitlich geregelt. Es fehlen vor allem die behördlich zertifizierten Trust-Center, die bei einer qualifizierten elektronischen Signatur die erforderliche Prüfung der Schlüsselinhaber und die gem. dem deutschen Signaturgesetzt geforderten technischen und organisatorischen Verfahren zur Bereitstellung der Zertifikate und Schlüssel sowie der Verwaltung dauerhaft zur Verfügung stellen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist in Deutschland der eigenhändigen Unterschrift mit sehr wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Testament) gleichgestellt.
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Quellen:
Wilhelmy, H.
Kartographie in Stichworten
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 12.09.2008
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