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Nomenklatur
engl.: nomenclature
Bedeutung:
Die Nomenklatur der TK in Deutschland basiert auf der Benennung der Blätter im Maßstab 1:25 000. Die Karten dieser Kartenserie sind mit einer Blattnummer und dem Blattnamen eindeutig gekennzeichnet. Der Blattname ist der Name des größten dargestellten Ortes oder, falls nicht vorhanden, eines darauf enthaltenen bedeutenden topographischen Objekts. Die Blattnummer besteht aus einem vierstelligen Zahlencode, der sich in Zone (von Nord nach Süd) und Kolonne (von West nach Ost) gliedert. Die Nummerierung der Zonen beginnt im Norden mit dem Blatt 0916 Ust (Insel Sylt) und endet im Süden mit dem Blatt 8727 Biberkopf. Die Nummerierung der Kolonnen beginnt im Westen mit dem Blatt 4901 Selfkant und endet im Osten mit den Blättern 4555 bis 5055 (z.B. 4855 Görlitz). Die Bezeichnung der Kartenblätter anderer Maßstabsreihen ist weitestgehend daraus abgelei-tet. Vier Blätter einer großmaßstäbigeren Kartenserie bilden denselben Bereich wie ein Blatt des nächst kleineren Maßstabs ab. Blätter kleinerer Maßstäbe (1:50 000 bis 1:100 000) über-nehmen dabei die Blattnummer des Blattes, welches im Maßstab 1:25 000 das Gebiet der südwestlichen Ecke des Gesamtgebietes abbildet. Dieser Blattnummer wird je nach Maß-stabsbereich ein Buchstabe voran gestellt (L = 1:50 000, C = 1:100 000). Mit Ausnahme des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern kann aus der Blattnummer der TK25 die Bezeichnung der Blätter der TK10 abgeleitet werden, die dasselbe Gebiet abbilden. Die vier Blätter der TK10 erhalten zusätzlich zur Blattnummer der übergeordneten TK25 ei-nen der Blattnummer nachgestellten Buchstabenzusatz, der die Lage der Blätter bezogen auf die Himmelsrichtungen kennzeichnet. (NW = Nordwesten, NO = Nordosten, SO = Südosten, SW = Südwesten). In Mecklenburg-Vorpommern leitet sich die Bezeichnung der TK10 hin-gegen von der Internationalen Weltkarte 1:1 000 000 ab. Die Blätter der TK10 fügen sich da-her auch nicht in die Blattschnitte der TK25 ein.
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Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 10.10.2007
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