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Gewährleistung
engl.: Guarantee
Bedeutung:
ist der Anspruch des Auftraggebers auf Reparatur von bzw. Mängelbeseitigung an Leistungen während der sog. Gewährleistungsfrist, innerhalb der der Auftragnehmer durch ihn verschuldete Mängel auf seine Kosten beheben muss bzw. in bestimmten Fällen hierfür Preisnachlass in Form einer Wertminderung gewähren muss. Die Gewährleistung beträgt bei einem Vertrag nach VOB 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Diese Frist startet nach der Abnahme.
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Quellen:
Peter, N.
Lexikon der Bautechnik
10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 13.08.2002
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