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Gewährleistung 

engl.: Guarantee
Themengebiet: Bautechnik
Recht

Bedeutung:
ist der Anspruch des Auftraggebers auf Reparatur von bzw. Mängelbeseitigung an Leistungen während der sog. Gewährleistungsfrist, innerhalb der der Auftragnehmer durch ihn verschuldete Mängel auf seine Kosten beheben muss bzw. in bestimmten Fällen hierfür Preisnachlass in Form einer Wertminderung gewähren muss. Die Gewährleistung beträgt bei einem Vertrag nach VOB 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Diese Frist startet nach der Abnahme.
Übergeordnete Begriffe:
Phasenkonzept

Quellen:
Peter, N. Lexikon der Bautechnik 10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.08.2002



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