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Grundmaßstab 

engl.: Base scale
Themengebiet: Kartographie
Liegenschaftswesen

Bedeutung:
Der einheitliche Maßstab, in dem das Katasterrahmenkartenwerk gezeichnet ist. Folgende Maßstäbe sind z.B. im Gebrauch:
- 1:500 für Ortskerne und dichte Flurstücke.
- 1:1.000 für größere Städte und Siedlungen.
- 1:2.500 für ländliche Gebiete.
- 1:5.000 für große Waldgebiete.

Quellen:
Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 13.08.2002



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