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Arbeitsspeicher (RAM) 

engl.: Random Access Memory
Themengebiet: Allgemeine Informatik

Bedeutung:
Betriebsmittel in einem Rechner. Auch Hauptspeicher, Primärspeicher, Speicherwerk oder Speichersystem genannt. Bezeichnung des Speichers und seiner Ansteuerungslogik in einem Rechner, in dem die Programme laufen und Programme selbst und ihre zu bearbeitenden Daten während des Programmlaufs abgelegt werden. Der Arbeitsspeicher wird vom Betriebssystem verwaltet. Beim Aufruf eines Programms wird dieses durch das Betriebssystem von einem großen, langsamen und billigen Speicher (Festplatte, Diskette) in den teureren, kleineren, aber dafür sehr viel schnelleren Arbeits- oder Hauptspeicher eines Rechners geladen. Arbeitsspeicher ist technisch auf Halbleiterbasis in Form eines ROM und eines RAM realisiert. Im RAM-Teil des Arbeitsspeichers befindet sich das Programm und seine Daten, im ROM unveränderbare Systemprogramme. Daten im RAM sind flüchtig und gehen ohne Extraspeicherung nach Ausschalten des Rechners verloren. Zwischen dem Arbeitsspeicher und der CPU befindet sich bei modernen Rechnern noch ein Cache. Nicht nur die Rechenleistung der CPU eines Rechners ist für die Performance ausschlaggebend, sondern auch der Arbeitsspeicher. Neue Technologien, schnellere Chips und verschiedene Bauarten machen es immer schwieriger, das richtige Speichermodul für den jeweiligen Rechner zu finden.
Siehe auch:
Computer

Quellen:
Klußmann, N. Lexikon der Kommunikations- und Informationstechnik Telekommunikation - Datenkommunikation - Multimedia - Internet

Zum Begriff:
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Letzte Änderung: 07.08.2003



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