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Deutsche Grundkarte (DGK)
engl.: Basic Map of Germany 1:5.000
Bedeutung:
Ein amtliches Rahmenkartenwerk im Maßstab 1:5000, das neben einer topographischen Darstellung auch die Eigentumsgrenzen enthält und - soweit vorhanden - als Grundlage für die Ableitung topographischer Karten kleinerer Maßstäbe dient. Seine Herstellung wurde 1923 vom damaligen Beirat für das Vermessungswesen empfohlen, um die Lücke zwischen den großmaßstäbigen Katasterkarten (die meist keine Topographie enthalten) und der Topographischen Karte 1 : 25.000 zu füllen.
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Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 22.08.2010
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