|
Ausschreibung
engl.: Competetive tendering, submission
Bedeutung:
Bezeichnung für die oftmals öffentliche Ankündigung eines Auftragsvergabeverfahrens z.B. für ein GIS-Produkt. Inhalt der Ausschreibung können sein: - Rechtsgrundlage der Ausschreibung, - Projektumfang und Projektbeschreibung, - Aussagen zur ausschreibenden Organisation, - Anzahl der zu vergebenden Lizenzen, - Gültigkeitsdauern der Lizenzen, - Anforderungskriterien an Bewerber, - Abgabefrist für die Bewerbung, - Abgabeort der Bewerbung, - Formvorschriften für die Bewerbung, - Verfahren der Prüfung, - Dauer der Prüfung, - Bekanntgabezeit und Ort des Prüfungsergebnisses, - Widerspruchsmöglichkeit gegen das Ergebnis des Prüfverfahrens, - Kosten für die Bewerber. Durch eine Ausschreibung werden GIS-Anbieter aufgefordert, Angebote für Hard- und Software und zugehörige Dienstleistungen zur Einführung eines GIS in einem Unternehmen einzureichen. Zu unterscheiden sind: - Öffentliche Ausschreibungen: A. richtet sich nach öffentlicher Aufforderung an eine beschränkte Anzahl von Unternehmen. - Beschränkte Ausschreibung: Eine beschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. - Freihändige Vergabe: Die Leistungen werden ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Mit der Ausschreibung ergeht die Aufforderung an unbestimmte (öffentliche Ausschreibung) oder an bestimmte (beschränkte Ausschreibung) Unternehmer entsprechend den vorgeschriebenen Bedingungen (Ausschreibungsbedingungen) Angebote zur Ausführung von Aufträgen abzugeben.
|
Quellen:
Fachwörterbuch
Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Zum Begriff: Korrekturen/Ergänzungen schreiben Letzte Änderung: 16.09.2001
|